#Strafrecht BT 2

BGH zur erheblichen Entstellung bei einem Rache-Tattoo im Gesicht

Ein Schimpfwort als Gesichtstattoo gegen den Willen des Opfers – stellt das eine gefährliche Körperverletzung oder auch eine schwere Körperverletzung i.S.d. § 226 StGB dar? Der BGH bejaht eine erhebliche und dauerhafte Entstellung trotz theoretisch möglicher Laserentfernung. Warum das Opfer nicht zur Behandlung verpflichtet ist und wann die Zurechnung bestehen bleibt, erfährst Du hier – ein Paradefall für Deine Strafrechtsklausur!

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KG Berlin zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB

Kleben sich Klimaaktivisten auf einer Fahrbahn fest, dann machen sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar. Aber kommt auch eine Strafbarkeit gem. § 113 StGB wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht? Mit dieser Frage hat sich das KG Berlin ausführlich befasst.

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